AGB und Teilnahmebedingungen
Für befristete Tanzkurse/Clubs
- Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Teilnahme an dem vereinbarten Tanzkurs.
- Die Teilnahmeberechtigung zu dem gebuchten Kurs beginnt mit der 1. Tanzstunde und endet mit der letzten Tanzstunde.
- Die Kursgebühr ist spätestens am Tag des Kursbeginns in einer Summe zur Zahlung in bar, per Überweisung oder mit EC-Karte fällig.
- Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Tanzschule übertragbar.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
- Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden.
- Die im Kurs erlernten Schrittfolgen, Figuren und Choreografien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte – insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt.
Für unbefristete Tanzkurse/Clubs
- Gegenstand dieses Vertrages ist die vereinbarte Mitgliedschaft im vereinbarten Tanzclub.
- Der Unterricht findet einmal wöchentlich an festgelegten Clubtagen statt. Während der bayerischen Schulferien findet der Unterricht entsprechend der veröffentlichten veränderten Unterrichtsstunden statt (Ferienprogramm).
- Die Mindest-Mitgliedsdauer beträgt 3 Monate („SR Basic“ & „SR All-In“) bzw. 1 Monat („SR Flex“). Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate („SR Basic“ & „SR All-In“) bzw. 1 Monat („SR Flex“), wenn sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Nach einer Kündigung ist bei Wiedereintritt innerhalb eines halben Jahres ab dem Beendigungszeitpunkt eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages zu zahlen.
- Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus zum 1. eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Soweit das Mitglied nicht am Einzugsverfahren teilnimmt, ist der Mitgliedsbeitrag vierteljährlich im Voraus zu entrichten. Kommt das Mitglied mit mehr als 2 monatlichen Beiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten zukünftigen Beiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Bei einer Rücklastschrift werden dem Kunden die entsprechend angefallenen Bankgebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € berechnet.
- Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Tanzschule übertragbar.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
- Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden.
- Die im Kurs erlernten Schrittfolgen, Figuren und Choreografien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte – insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt.
- Bei den Mitgliedsverträgen „SR Basic“ und „SR Flex“ sind folgende Leistungen inklusive: kostenlose Teilnahme am Ferienprogramm, 50 % Nachlass auf den Eintritt zu den Übungsabenden, 50 % Nachlass auf Sonderkurse, 20 % Nachlass auf Privatstunden sowie 15 % Nachlass auf von Studio Ritmo durchgeführte Veranstaltungen (ausgenommen Ball „Walzerträume“). Beim Mitgliedsvertrag „SR All-In“ sind inklusive: kostenlose Teilnahme am Techniktanzkreis sowie an allen von Studio Ritmo angebotenen Tanzkursen (auch Sonderkursen), freier Eintritt zu den Übungsabenden, kostenlose Teilnahme am Ferienprogramm, 20 % Nachlass auf Privatstunden und 15 % Nachlass auf von Studio Ritmo durchgeführte Veranstaltungen (ausgenommen Ball „Walzerträume“). Zusätzlich erhält jedes Paar innerhalb der Vertragslaufzeit (3 Monate) eine kostenfreie Privatstunde; diese verfällt nach Ablauf der 3 Monate und kann nicht übertragen oder angespart werden.
Allgemeines
- Versäumte Unterrichtseinheiten können nach Verfügbarkeit in einem anderen bzw. nachfolgenden Kurs gemäß Kursprogramm nachgeholt werden. Eine Verrechnung (Minderung des Kurspreises) von versäumten Unterrichtseinheiten ist, egal in welcher Form, nicht möglich.
- Das Tragen von Straßenschuhen ist in der kompletten Tanzschule untersagt.
- Anschriften- und Kontoänderungen sind Studio Ritmo sofort mitzuteilen.
- Änderungen des Stundenplanes oder des Lehrers behält sich Studio Ritmo vor.
- Für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen kann Studio Ritmo keine Haftung übernehmen.
- Bei Abmeldung bzw. Ummeldung (nur schriftlich bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich) ist eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € pro Person zu bezahlen. Bei späterer Abmeldung ist das volle Kurshonorar fällig.
- Sollte ein Kurs aus zwingenden Gründen unterbrochen werden, zum Beispiel aufgrund von Krankheit, können die Reststunden, soweit möglich, in einem späteren Tanzkurs gleicher Stufe nachgeholt werden. Eine Auszahlung der Reststunden ist nicht möglich.
- Für individuell vereinbarte Tanzstunden oder Tanzkurse (Privatstunden oder Privattanzkurse) gelten dieselben Regelungen wie für „befristete Tanzkurse/Clubs“. Da Privatstunden individuell vereinbart und die Termine fest für den Kunden reserviert werden, gilt für die Abmeldung folgende Sonderregelung: Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind 50 % des Honorars fällig, danach 100 %. Ausnahme: Es wird ein Ersatzpaar gestellt.
- Grundkurse und Fortgeschrittenenkurse können innerhalb von 12 Monaten einmal kostenfrei wiederholt werden. Bronze- bis Silberkurse können innerhalb von 12 Monaten mit einem Rabatt von 50 % auf den dann geltenden Kurspreis wiederholt werden.
